TFP-Vertrag

TfP Vertrag
Zwischen

Name, Anschrift: ________________________________________________              – „Model“ –
Telefon, E-Mail: _________________________________________________

und

Name, Anschrift: ________________________________________________        – „Fotograf“
Telefon, E-Mail: ________________________________________________

I. Grundlage der Vereinbarung

Der Fotograf und das Model vereinbaren, dass das Model für Fotoaufnahmen dem Fotografen zur Verfügung steht. Der Vertrag ist ab dem: _____________ unbefristet und für Folgeshootings jeglicher Art (ausgenommen Akt, Teilakt, Erotik) gültig. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer Kalenderwoche zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

II. Einwilligung der Person und gewährte Rechte

Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht (Website, Soziale Netzwerke, Sedcard usw.) werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche.

III. Bearbeitung, Veröffentlichung und Namensnennung

Der Fotograf verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und veröffentlicht werden. Das Recht zur Bearbeitung der Fotos obliegt allein dem Fotografen.
o Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Models.
o Es besteht Anspruch auf Namensnennung des Models.
o Es besteht Anspruch des Models auf Nennung ihres Künstlernamen: ____________________________

IV. Gegenleistung

Das Model erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine Vergütung, sondern eine Auswahl von bearbeiteten Fotos für die Eigenwerbung (Website, Soziale Netzwerke, Sedcard usw.), welche der Fotograf zeitnah nach dem Shooting in Form von JPEG-Dateien zur Verfügung stellt. Dabei ist der Fotograf mit seinem vollen Namen als Urheber zu nennen.

V. Schlussbestimmungen

Beim Shooting selber können beide Parteien Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen. Grundsätzlich steht es dem Model zu, während eines Shootings bestimmte „Fotothemen“ abzulehnen. Das Fotoshooting ist in allen Bereichen komplett freiwillig.  Dem Model ist es gestattet eine Person des Vertrauens mitzubringen.

Das Model versichert zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang – gleich welcher Art – zu handeln.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das Model und der Fotograf haben je ein von beiden Parteien unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten. Die kommerzielle Nutzung der Fotos ist ausgeschlossen. Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

_______________________________                                 _______________________________
Ort, Datum – Unterschrift – Model                                           Ort, Datum – Unterschrift – Fotograf